Auch nach 2024 ist es noch möglich, Öl- oder Gas-Heizungen einzubauen
Allein 2022 wurden mehr als 600.000 Gasheizungen verkauft. „Auch nach dem 1. Januar 2024 können noch Öl- und Gasheizungen eingebaut werden“, erklärt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Wer nach dem 1. Januar 2024 und bevor die neuen GEG-Regeln gelten, eine Gasheizung einbaut, muss diese ab 2029 zu anteilig 15 Prozent mit klimaneutralem Gas etwa aus Biomasse oder Wasserstoff betreiben. Dieser Pflichtanteil steigt 2035 auf 30 Prozent und 2040 auf 60 Prozent. Wenn die GEG-Regeln bereits gelten, ist der Einbau einer Gasheizung noch erlaubt, wenn diese auf Wasserstoff umgestellt werden kann und die Wärmeplanung der Kommune ein entsprechendes Versorgungsnetz vorsieht.
Allein 2022 wurden mehr als 600.000 Gasheizungen verkauft. „Auch nach dem 1. Januar 2024 können noch Öl- und Gasheizungen eingebaut werden“, erklärt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Wer nach dem 1. Januar 2024 und bevor die neuen GEG-Regeln gelten, eine Gasheizung einbaut, muss diese ab 2029 zu anteilig 15 Prozent mit klimaneutralem Gas etwa aus Biomasse oder Wasserstoff betreiben. Dieser Pflichtanteil steigt 2035 auf 30 Prozent und 2040 auf 60 Prozent. Wenn die GEG-Regeln bereits gelten, ist der Einbau einer Gasheizung noch erlaubt, wenn diese auf Wasserstoff umgestellt werden kann und die Wärmeplanung der Kommune ein entsprechendes Versorgungsnetz vorsieht.