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Seit dem 01. Januar 2024 ist die Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG – EM)“ in Kraft.
Anträge für einzelne Effizienzmaßnahmen können weiterhin gestellt werden. Der Heizungstausch kann ab sofort beauftragt und der Förderantrag nachgereicht werden. So profitieren Sie schon jetzt von den neuen Fördersätzen.
Weitere Informationen unter www.energiewechsel.de/beg.
Antworten auf häufige Fragen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude erhalten Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unter diesem Link hier.
Wenn Sie jetzt auf eine klimafreundliche Heizung mit mindestens 65% erneuerbaren Energien umsteigen, erhalten Sie hierfür 30% Grundförderung.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie den Emissionsminderungszuschlag beatrangen, reduzieren sich die förderfähigen Gesamtkosten für die Grund- und Bonusförderung um pauschal 2.500 €. Die förderfähigen Gesamtkosten müssen nach Abzug mindestens 300 Euro (brutto) betragen.
Die förderfähigen Kosten umfassen alle notwendigen Maßnahmen für die Vorbereitung und Umsetzung des Heizungseinbaus und alle damit zusammenhängenden Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz der gesamten Heizungsanlage: Dazu gehören folgende Anlagenkosten und Kosten für Umfeldmaßnahmen (jeweils inkl. Installation und Inbetriebnahme):
Wie hoch Ihre Fördersumme ist, hängt auch von den förderfähigen Kosten ab. Für den Heizungstausch in einem Einfamilienhaus betragen diese maximal 30.000 €. So können Sie bis zu 23.500 € Förderung für Ihre neue Heizung bekommen. Die Förderung kann nur zugesagt werden, solagne die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind.
Das „Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen“ enthält einen Überblick, welche Maßnahmen bei der Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden gefördert werden können. Auch nicht förderfähige Investitionskosten werden aufgelistet. Das Dokument wird derzeit überarbeitet und steht Ihnen in Kürze wieder zur Verfügung.
Für alle Einzelmaßnahmen in der BEG EM wird für seit dem 1. Januar 2024 gestellte Förderanträge ein Ergänzungskredit von der KfW erhältlich sein. Dieser wird die gesamten Kosten der Maßnahme finanzieren, offenbar auch die Kosten, die ggf. über den Höchstbetrag förderfähiger Kosten hinausgehen.
Hier finden Sie weitere Infos zum Ergänzungskredit: KfW
Fast alle Bundesländer bieten ergänzende Fördergrogramme für Gebäudemodernisierungen.
Der DEPI (Deutsches Pelletinstitut) bietet hierzu eine Zusammenstellung: https://depi.de/de/foerderprogramme/foerderprogramme-nach-bundeslaendern